
Die Berufsunfähigkeitsrente ist einer der wichtigsten Bestandteile zur Erhaltung Ihres Betriebes.
Laut Statistik wird jeder 4. Erwerbstätige vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Der Staat sieht für diese Menschen seit Januar 2001 nur noch eine Erwerbsminderungsrente vor, die in Abhängigkeit von der ärztlich festgestellten Leistungsfähigkeit gezahlt wird. Der berufliche Status ist unerheblich; einen Berufsschutz gibt es für die nach dem 01.01.1961 Geborenen nicht mehr.
Die Bedingungen für diese Berufsunfähigkeitsrente gehören zu den Besten am Markt und sind von unabhängigen Rating-Agenturen exzellent bewertet.